Tippgeberprämie- Ihr Tipp ist uns bares Geld wert!

 

Sie kennen jemanden, der eine Immobilie im Rhein-Pfalz- Kreis oder Umgebung verkaufen möchte?Geben Sie uns die Kontaktdaten des Verkäufers, wir erledigen den Rest.

Bei einer erfolgreichen Vermittlung der Immobilie durch uns erhalten Sie eine attraktive Geldprämie.

                                          


Hier erfahren Sie mehr über die Rahmenbedingungen für die Tippgeberprämie:

 

Die Höhe der Prämie, die wir im Erfolgsfall an den Tippgeber zahlen, beträgt bei notariellen Kaufverträgen zu Eigentumswohnungen, Häusern und Grundstücken, die durch uns vermittelt werden bis zu 10% der durch uns erzielten Nettoprovision (excl. der gesetzl. MwSt.). 

 

Und so geht's:

 

Sie füllen unser Tippgeberformular vollständig aus.

Das Formular können Sie ganz einfach über unsere Kontaktanfrage anfordern oder per Email an: team@immobilienpartner-hoffmann.de

 

Es enthält u.a. die Kontaktdaten des Tippgebers, des Eigentümers sowie Objektinformationen. Der Eigentümer muss sich schriftlich auf dem Tippgeberformular mit der Weitergabe seiner Kontaktdaten an HOFFMANN IMMOBILIEN einverstanden erklären. Schicken Sie per Post oder E-mail das ausgefüllte Tippgeberformular zurück.

Sie erhalten von uns eine schriftl. Bestätigung über die Vereinbarung einer Tippgeberprovision, sobald wir einen Alleinauftrag mit dem Eigentümer geschlossen haben.

 

Für die Auszahlung der Prämie müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

·       Vollständig ausgefülltes Tippgeberformular

·       Annahme des Objekttipps unsererseits

·       Kein anderer Immobilienmakler darf bereits mit der Vermittlung beauftragt sein

·       Wir erhalten einen qualifizierten Alleinauftrag des Eigentümers

·       Es kommt zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss

·       Die Maklerprovision wurde vollständig an uns überwiesen

·       Bei mehreren Tipps zu einem Objekt erhält nur der erste Tippgeber bei erfüllten Voraussetzungen die Prämie

        Die Tippgeberprovision richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Als Tippgeber ausgeschlossen sind die Eigentümer des Objektes.      

 

Hinweis für Personen, die einem Standesrecht unterliegen z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Angebot nicht an Personen gerichtet ist, denen es standesrechtlich untersagt ist, Tippgeberprämien zu berechnen oder die in einem besonderen Vertrauensverhältnis mit ihrem Kunden/Mandanten stehen.

 

Hoffmann Immobilien

Forststraße 143

67459 Böhl-Iggelheim

06324-971851

team@immobilienpartner-hoffmann.de

 

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